Energie-
beratung
Egal ob Neubau oder Modernisierung – die Möglichkeiten der technischen Ausrüstung von Gebäuden werden immer umfangreicher und komplexer. Daher ist eine Beratung durch Fachleute oft hilfreich, um gesetzliche Anforderungen einzuhalten und die ökonomisch sowie ökologisch sinnvollste Lösung für Ihr Bauvorhaben zu finden.
Das Energiekonzept dient als Grundlage für den energieeffizienten, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Betrieb der Gebäudetechnik. Die Erstellung erfolgt in vier Konzept-Schritten.
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Er gibt einen Energiekennwert an, der es ermöglicht, Gebäude energetisch zu beurteilen und zu vergleichen.
Es gibt zahlreiche Programme unterschiedlicher Fördermittelgeber, die den Bau bzw. Umbau von energieeffizienten Gebäuden oder technischen Anlagen bezuschussen.
Man unterscheidet Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Beide können sowohl auf Basis des berechneten Energiebedarfs als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Für Neubauten und wesentliche Umbauten besteht die Pflicht für die Ausstellung eines bedarfsgerechten Energieausweises unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes. Für den Bestand ist seit 2008 bei Eigentümerwechsel oder Neuvermietung ein Energieausweis vorzulegen.
Gemäß der EnEV/GEG sind Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber verpflichtet, bereits in Immobilienanzeigen Pflichtangaben aus dem Energieausweis zu veröffentlichen.
Die Aushangpflicht gilt für alle behördlich genutzten Gebäude, wenn auf einer Nutzfläche von mehr als 250 m2 Publikumsverkehr stattfindet. Für nichtbehördlich genutzte Gebäude gilt die Aushangpflicht, wenn auf einer Nutzfläche von mehr als 500 m2 Publikumsverkehr stattfindet.
Auf Baudenkmäler wie z. B. Kirchen ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises nicht anzuwenden.
Beim bedarfsbasierten Energieausweis werden die Daten des Gebäudes und der Anlagentechnik aufgenommen und die energetischen Parameter auf Basis dieser Gebäudekennwerte ermittelt. Dabei werden normiertes Nutzerverhalten und normierte Witterungsbedingungen zugrunde gelegt.
Der bedarfsbasierte Energieausweis erfasst sehr detailliert den energetischen Zustand des Gebäudes und liefert konkrete Hinweise zur Verbesserung von Bausubstanz und Anlagentechnik.
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis wird der Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungs- zeiträumen (36 Monate) zugrunde gelegt. Die relativ einfache Berechnung erfolgt anhand witterungsbereinigter Verbrauchsdaten. Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist durch die starke Nutzerabhängigkeit in der Aussage deutlich eingeschränkt.
Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Art des Gebäudes, der Anzahl der
Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten und dem Vorhandensein der Gebäude- und Anlagendaten.
Für ein unverbindliches Angebot setzen Sie sich mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes sind alle in der Expertenliste des Bundes geführten Personen, in den Kategorien „Wohngebäude", „Nichtwohngebäude" und „Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz".
Wir sind als Sachverständige für Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden inkl. Denkmal nach DIN V 18599 zertifiziert, Energieausweise auszustellen. Daher sind wir als
gelistete Experten in der Lage, die Inanspruchnahme von Förderprogrammen (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW) als Sachverständige zu begleiten.
Wir beraten Sie gern dabei, welche Förderprogramme am besten zu Ihrem Vorhaben passen und begleiten Ihren Antrag bei der entsprechenden Behörde.
Momentan besonders attraktiv ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude, welche in eine
Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt ist:
Die Förderung für Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Januar 2021 gestartet.
Die Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude (Zuschuss- und Kreditvariante) sowie die Förderung für Einzelmaßnahmen in der Kreditvariante sind zur Durchführung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab dem 1. Juli 2021 geplant. Es ist geplant, dass ab 2023 die Förderung wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW erfolgt.
Weitere Informationen unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/