Veranlassung

Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt. Er gibt einen Energiekennwert an, der es ermöglicht, Gebäude energetisch zu beurteilen und zu vergleichen. Man unterscheidet Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Beide können auf Basis des berechneten Energiebedarfs als auch auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs aufgestellt werden. Bei Neubauten oder Modernisierungen müssen Energieausweise auf Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs ausgestellt werden. Für Bestandsgebäude – Wohn- wie Nichtwohngebäude – können Energieausweise bedarfs- oder verbrauchsabhängig erstellt werden. Für bestehende Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag von den 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein bedarfsbasierter Energieausweis erforderlich. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Ausstellung und Verwendung

Für Neubauten und wesentliche Umbauten besteht eine absolute Pflicht für die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.

Für den Bestand ist seit 2008 bei Eigentümerwechsel oder Neuvermietung ein Energieausweis vorzulegen. Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung hat das Recht, sich einen gültigen Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorlegen zu lassen. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Auf Baudenkmäler (z. B. Kirchen) ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises nicht anzuwenden.

Für Nichtwohngebäude müssen im Verkaufs- oder Vermietungsfall ab 01.07.2009 Energieausweise ausgestellt werden. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.

Der Auftragnehmer ist als Sachverständiger für Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 zertifiziert, Energieausweise auszustellen.

Bedarfsbasierter Energieausweis

Beim bedarfsbasierten Energieausweis werden die Daten des Gebäudes und der Anlagentechnik aufgenommen und die energetischen Parameter auf Basis dieser Gebäudekennwerte ermittelt. Dabei werden normiertes Nutzerverhalten und normierte Witterungsbedingungen zugrunde gelegt. Die ausführliche Berechnung erfolgt mit zertifizierter Software unter Berücksichtigung der bauphysikalischen und anlagentechnischen Gegebenheiten. Die Gültigkeitsgarantie beträgt 8 Jahre, sofern keine energetischen Veränderungen vorgenommen werden.

Um die nötigen Berechnungen für den Energieausweis ausführen zu können werden die Daten und Unterlagen des Gebäudes in einer Vor-Ort-Begehung aufgenommen.

Der bedarfsbasierte Energieausweis erfasst sehr detailliert den energetischen Zustand des Gebäudes und liefert konkrete Hinweise zur Verbesserung von Bausubstanz und Anlagentechnik.

Verbrauchsbasierter Energieausweis

Für den verbrauchsbasierten Energieausweis wird der Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungszeiträumen zugrunde gelegt. Die relativ einfache Berechnung erfolgt anhand witterungsbereinigter Verbrauchsdaten.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist durch die starke Nutzerabhängigkeit in der Aussage deutlich eingeschränkt. Eine Gültigkeitsgarantie besteht nicht.

Kosten

Die Kosten für den Energieausweis sind abhängig von der Art des Gebäudes, der Anzahl der Wohnbzw. Gewerbeeinheiten und dem Vorhandensein der Gebäude- und Anlagendaten. Eine Vor-Ort- Begehung ist stets inbegriffen. Für ein unverbindliches Angebot füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus - wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Zur Ermittlung der Daten zu Gebäude und Anlagentechnik können Sie die betreffenden Erfassungsbogen hier herunterladen.

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